Allgemeine Geschäftsbedingungen www.shred-kids.de
1. Veranstalter, Vermittler
Vermarkter und Vermittler der Angebote von www.shred-kids.de ist Matthias Baier im folgenden Text „Shred Kids“ genannt. Alle Events, Kurse, Ausflüge, Camps und Veranstaltungen (z.B. Contest, Tour) werden vom Veranstalter organisiert und vorbereitet, jedoch von der jeweiligen zugehörigen Standort-Ski- bzw. Snowboardschule (im folgenden Text „Schule“ genannt) ausgetragen. Alle Shred-Kids Camps werden von der Snowboardschule Schneesturm durchgeführt.
2. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung des Kindes in einem der Shred Kids Teams oder zu einer von Shred Kids angebotenen Events und Camps schließt dieser mit den Shred Kids einen verbindlichen Vertrag ab. Die Anmeldung muss mittels einer Buchung schriftlich, per Internet, E-Mail oder persönlich bei der Schule vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die jeweilige Schule zustande. Der Kunde erhält unverzüglich nach Vertragsschluss eine schriftliche Bestätigung in Form einer Rechnung.
3. Bezahlung
3.1 Mit Erhalt der Buchungsbestätigung (Rechnung) ist die Buchung für den Veranstalter und den Kunden verbindlich.
3.2 Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung des Betrages innerhalb 14 Tage nach Buchung auf das Konto des Veranstalters oder wenn vorher vereinbart in Bar vor Ort bei Kurs- und Camp- Beginn.
4. Leihmaterial
Sämtliches zum Verleih angebotenes Material ist hochwertiges Markenmaterial und wird als in optimalem Zustand angenommen betrachtet.
4.1 Bereitstellung und Rückgabe
Die verliehene Snowboardausrüstung steht mit dem Moment der Inbesitznahme unter der völligen Verantwortung des Kunden. Er verpflichtet sich, unter allen Umständen, es so zu benutzen, dass er sich ihm gegenüber verantwortungsvoll verhält. Es ist unerlässlich, dass das ausgeliehene Material ausschließlich bei uns zurückgegeben wird.
4.2 Nutzung
Das verliehene Material ist einzig zur Nutzung durch den Kunden allein bestimmt, ohne Möglichkeit der Untervermietung oder auch der kostenlosen Weitergabe. Der Kunde ist für die Benutzung des Materials ausschließlich selbst verantwortlich. Er muss zur ordnungsgemäßen Verwendung des Materials fähig sein und ist verpflichtet, dieses mit Vorsicht und ohne Gefahr für Dritte, gemäß den geltenden Bestimmungen, einzusetzen. Das Leihmaterial muss in einem solchen Zustand zurückgegeben werden, wie es angeboten wurde. Das Material, das markiert oder nummeriert ist, muss mit denselben Nummern und Markierungen zurückgegeben werden.
4.3. Haftung Dritter
Alle Leihboards werden ohne Fangleine verliehen. Für jeglichen wie auch immer entstandenen Schaden an Dritte haftet der Kunde, unter dem der Verleih läuft.
4.4 Diebstahl und Beschädigung
4.4.1 Im Falle eines Diebstahls des Snowboardmaterials muss der Kunde die Bestätigung der Diebstahlsanzeige bei einer zuständigen Behörde (Polizei, Gendarmerie) einreichen.
4.4.2 Jegliche wie auch immer entstandene Schäden, führen, zuzüglich zum Mietpreis, zu einer direkten Erstattung des Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungswerts, maximal aber bis zur Erstattung des Neupreises.
4.3.3 Im Falle einer Beschädigung des Snowboardmaterials muss der Kunde das beschädigte Material wieder zurückbringen.
5. Foto und Videoaufnahmen
Bei Veranstaltungen, Events, wöchentlichen Sessions oder Ausflügen gemachte Foto und Videoaufnahmen der Kinder, Eltern und Coaches dürfen von den Organisatoren und Schulen der Shred Kids für online und offline Marketingzwecke verwendet werden. (wie zB. social meda Plattformen, Website, Printmedien usw.)
6.Haftung
Shred Kids haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung.
Die zugehörige Schule ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
7.Veranstaltungsleitung
Die Veranstaltungsleiter sind in der Regel geprüfte Snowboardlehrer der jeweiligen Schulen oder ähnlich für die Leitung notwendig qualifizierte Personen. Im Interesse der Sicherheit ist den Anordnungen der Leitung unbedingt Folge zu leisten.
8.Rücktritt durch den Kunden – Gebühren bei Stornierung
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung bzw. Reise zurücktreten. Der Rücktritt sollte schriftlich (per Mail) eingereicht werden. Die Stornierungsgebühren für den Falle eines Rücktritts sind zeitlich gestaffelt, um die Aufwendungen und Ausfälle für den Veranstalter zu entschädigen.
Die Stornogebühren für den Teilnehmer betragen wie folgt:
– bis 30 Tage vor dem Event/der Reise 10 %
– vom 29. Tag bis 22. Tag vor dem Event/der Reise 30 %
– vom 21. Tag bis 15. Tag vor dem Event/der Reise 40 %
– vom 14. Tag bis 7. Tag vor dem Event/der Reise 70 %
– ab dem 6. Tag vor dem Event/der Reise 80 %
– bei Rücktritt am Anreisetag oder Nichtanreise 90 %
Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
9. Pandemie
9.1. Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß der jeweils gültigen Infektionsschutzverordnung für Bayern in Verbindung mit den Rahmenhygienekonzepten für Sport, touristische Leistungen, Beherbergung und Gastronomie–abrufbar unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
– Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19- Patienten) und/oder
– Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifischen Allgemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere, vgl. RKI Steckbrief Nr. 8, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html) und/oder
– Personen, die einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen,
von Gesetzes wegen vom Kursbetrieb auszuschließen sind. Eine Rückerstattung des Kurspreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
9.2. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz: Es gibt Reiserücktrittsversicherungen, die sowohl bei einer Erkrankung wegen Corona als auch bei Quarantänemaßnahmen eintreten. Für den Versicherungsschutz ab Beginn der Reise benötigen Sie eine Reiseabbruchversicherung.
9.3. Sollte die Veranstaltung nicht stattfinden können aufgrund der Einschränkungen (zB. Lockdown) verursacht durch eine Pandemie, wird 100% des Reisepreises zurückerstattet.
10. Preisveränderungen
Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten, wie Bergbahn, in dem Umfang zu ändern, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Termin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Preises hat der Veranstalter den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Antritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Veranstaltung zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung diesem gegenüber schriftlich geltend zu machen.
11. Ersatzperson
Bis vor Kursbeginn kann sich der Teilnehmer bei der Durchführung des Kurses durch einen Dritten ersetzen lassen. Der Veranstalter kann dem Wechsel in der Person des Teilnehmers widersprechen, wenn durch die Teilnahme des Dritten Mehrkosten entstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften sie und der Anmelder als Gesamtschuldner für den Kurspreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
12. Haftung
Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
13. Mitwirkungspflicht
Mängel oder Störungen sind unseren Mitarbeitern vor Ort sofort mitzuteilen. Sollten diese Personen nicht am Ort sein, reicht eine sofortige Mitteilung an den Veranstalter, worin die Mängel beschrieben sind und um Abhilfe nachgesucht wird. Kommt der Teilnehmer durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Sie können bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen, oder bei einem erheblichen Mangel den Kurs kündigen, wenn der Kunde dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumt. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, vom Veranstalter verweigert wird, oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
14. Unmöglichkeit
Wird die Durchführung der Veranstaltung aufgrund von Umständen, die weder vom Veranstalter noch vom Teilnehmer zu vertreten sind, unmöglich, so ist der Veranstalter berechtigt die Veranstaltung auf einen anderen Termin zu verlegen, bzw. dem Teilnehmer eine Gutschrift zu erteilen.
15. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet nicht für unerlaubte Handlungen und Unterlassungen der Erfüllungshilfen.
Der Veranstalter haftet nicht für unvorhersehbare Mängel, Beschädigungen und Verlust.
Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle.
Der Veranstalter haftet nicht für höhere Gewalt, z.B. Liftbetrieb, Schneemangel